Mehrstimmrechtsaktie

Mehrstimmrechtsaktie
Vorzugsaktie, der durch die Satzung ein erhöhtes  Stimmrecht beigelegt ist. Gemäß § 12 II AktG sind Mehrstimmrechte unzulässig. Damit gilt auch in Deutschland: One Share, One Vote.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Mehrstimmrechtsaktie — Mehrstimmrechtsakti|e,   mit erhöhtem Stimmrecht bei gleichem Nennbetrag wie bei Stammaktien ausgestattete Aktie, deren Ausgaben nach § 12 Absatz 2 Aktiengesetz grundsätzlich unzulässig ist. Ausnahmen können aber von der obersten… …   Universal-Lexikon

  • Stimmrechtsaktie — ⇡ Mehrstimmrechtsaktie …   Lexikon der Economics

  • Stimmrecht — Wahlberechtigung; Wahlrecht * * * Stịmm|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht zur Abstimmung ● er verlor sein Stimmrecht im Komitee * * * Stịmm|recht, das: Recht, an einer Abstimmung od. an Wahlen teilzunehmen. * * * Stimmrecht,   1) allgemein: die… …   Universal-Lexikon

  • Mehrfachstimmrecht — Mehrfachstimmrecht,   im Handels /Gesellschaftsrecht das durch die Satzung begründete Sonderrecht eines Gesellschafters, mehr Stimmen abzugeben, als seiner Beteiligung entspricht. Das Mehrfachstimmrecht ist in der GmbH und der… …   Universal-Lexikon

  • Vorzugsaktien — Vorzugs|akti|en,   Vorrechts|akti|en, Prioritäts|akti|en, Vorzüge, Aktien, die gegenüber den Stammaktien mit besonderen Vorrechten hinsichtlich der Gewinnverteilung (Dividendenvorzugsaktien), der Verteilung des Gesellschaftsvermögens im Falle der …   Universal-Lexikon

  • Mehrstimmrecht — 1. M. bei Genossenschaften: Genossen, die den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft bes. fördern, bis zu drei Stimmen eingeräumtes ⇡ Stimmrecht. 2. M. bei Aktiengesellschaften: ⇡ Mehrstimmrechtsaktie …   Lexikon der Economics

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